A-S-C-L Leistner und Partner

STEUERBERATER & TREUHÄNDER

Doppelbesteuerung in Deutschland und in der Schweiz

Wussten Sie, dass ...?

Steuern nicht "schwarz" oder "weiss" sind.
Das ist das erste Learning unserer Erfahrungen.

Das zweite Learning lautet: Steuern sind VERHANDELBAR vor allem bei den grenzüberschreitenden Sachverhalten zwischen der Schweiz und Deutschland.

Der dritte Punkt: Seien Sie ehrlich, erhoffen Sie tatsächlich Wunder von Anwälten oder Gerichten?
Nur in ca. 13 % der Fälle bekommt ein Kläger lt. Statistik Recht vor Gericht. Demgegenüber müssen Steuerbehörden bei ca. 2/3 der Einsprachen nachbessern, weil z. B. Unterlagen, die fehlten, nachgereicht wurden oder eine Schätzung aufgehoben wurde, weil die fehlerhafte Steuererklärung im Rahmen des Einspruchs korrigiert wurde.

So vereinfachen und verlängern Sie das Leben

Gern prüfen wir Ihre Besteuerung, vertreten Sie gegenüber Behörden in der Schweiz & in Deutschland und verhandeln die sog. "grauen Töne" als bestmögliche Lösungen für Sie im Rahmen einer Einsprache, eines Rektifikats oder eines Verständigungsverfahrens ohne Rechtsstreit vor Gericht.

Warum wir Rechtsstreitigkeiten nicht unterstützen

Folgende verblüffende Ergebnisse der Studie vom Peter McCarron an dem medizinischen Institut der nordirischen Queens-Universität veröffentlichte das Journal of the Royal Society of Medicine. Danach haben Jurastudierenden und in Folge ihre Klienten, Klägerinnen und Kläger, geringere Lebenserwartungen.

Ihre Anliegen sind bei uns Chefsache.

Jens Leistner
MBA Finance Cambridge UK
Diplom Kaufmann FH, Privatdozent
Eingetragen als Rechtsberater beim Landgericht Freiburg

So helfen wir Ihnen:

  1. Buchen Sie Ihren persönlichen 1:1 Termin in Kreuzlingen oder in St. Gallen.

  2. Bringen Sie Ihre Belege gem. Checkliste zum Gespräch mit.

  3. Wir prüfen Ihre Steuern in der Schweiz und in Deutschland und verhandeln Lösungen für Sie.

Gern helfen wir Ihnen und erheben Einsprachen in der Schweiz und in Deutschland. Verpassen Sie die Fristen in Deutschland und / oder in der Schweiz, wird die Verhandlung Ihres Rechts aufwändiger.

*Ihr Exemplar bekommen Sie gleich nach Ihrer Anmeldung zum Download.

Das Wesentliche im Überblick

Doppelwohnsitz oder Betriebsstätten in der Schweiz und in Deutschland - was ist zu tun?

Doppelwohnsitze oder grenzüberschreitende Betriebsstätten führen in den entsprechenden Ländern zur unbeschränkten Einkommensteuerpflicht.

Der doppelte Wohnsitz bedeutet, dass das weltweite Einkommen der Person sowohl in der Schweiz, also auch in Deutschland besteuert werden kann. Die daraus resultierende doppelte Inanspruchnahme soll durch das Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-Schweiz (DBA D-CH) vermieden werden. Sie brauchen Hilfe? Melden Sie sich für die Teilnahme an doppelbesteuert.ch.

So helfen Ihnen unsere Experten

  • Beratung & Optimierung Ihrer Steuern & Finanzen in der Schweiz und in Deutschland

  • Erstellung Ihrer Steuererklärungen CH und/oder DE

  • Prüfung Ihrer Bescheide

  • Fristgerechte Anträge

  • Vertretung gegenüber Steuerbehörden in der Schweiz und in Deutschland

  • Rechtsmittelverfahren

  • Im Fall der Doppelbesteuerung CH - DE: Verständigungsverfahren zwischen CH - DE

  • Zustellungsdomizil CH und/oder DE im Fall eines Amtshilfegesuchs aus dem Ausland oder einer Zustellung amtlicher Bescheide

  • Vertretung im Fall der internationalen Steuerrechtshilfe, AIA

  • Prüfung und Fragen zur Besteuerung Betriebsstätte in CH und/oder DE

Bescheide aus der Schweiz und / oder Deutschland erhalten?